Schulische Tagesbetreuung - Tagesstrukturen
Es gibt in der Schweiz keine allgemein gültige Definitionen für die verschiedenen schulergänzenden Betreuungsangebote. Jeder Kanton oder jede Gemeinde legt den Namen selber fest.
Die schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) spricht im Schulkonkordat HarmoS von Tagesstrukturen und meint damit "ein bedarfsgerechtes Angebot für die Betreuung der Schülerinnen und Schüler ausserhalb der Unterrichtszeit" (weitere Informationen zu HarmoS bei der EDK)
Bildung und Betreuung übernimmt diese Terminologie und verwendet das Wort Tagesstrukturen als Oberbegriff für alle schulergänzenden Betreuungsangebote: Tageshort, Mittagstisch, Tagesschule usw.
Innerhalb dieser Tagesstrukturen unterscheidet Bildung und Betreuung zwischen der gebundenen Tagesschule und der modularen Tagesstruktur, wie das folgende Begriffsschema zeigt.
| Modulare Tagesstruktur | Gebundene Tagesschule |
Nutzungs-bedingung | Der Besuch der Betreuungseinheiten ausserhalb der Unterrichtszeit ist für die Schülerinnen und Schüler freiwillig. | Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, das Unterrichts- und Betreuungsangebot innerhalb der vorgegebenen Kernzeiten zu besuchen. In der Regel dauern diese von 8 bis 16 Uhr, am Mittwoch von 8 bis 12 Uhr. |
Pädagogisches Konzept | Nicht alle Angebote verfügen über ein pädagogisches Konzept. Wenn es vorhanden ist, bezieht es sich nur auf das Betreuungsangebot. | Unterricht und Betreuung sind in ein gemeinsames pädagogisches Konzept eingebunden. |
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